Covid-19 - Was deckt Ihre Versicherung ab? |
Was gedeckt ist:
- Stornierung der Reise im Falle einer Kontraktion des Covid-19 vor der Abreise,
- Stornierung bei medizinischer Quarantäne vor der Abreise,
- Stornierung der Reise im Falle einer Quarantäne vor der Abreise,
- Stornierung der Reise, wenn Ihnen der Zugang zum Einstieg aufgrund einer behördlichen oder von der Fluggesellschaft durchgeführten thermischen, Kontrolle verweigert wird,
- Die medizinischen Kosten im Falle einer Kontraktion des Covid-19, die Quarantäne im Zielland und der medizinische Rücktransport,
- Die Verlängerung des Aufenthaltes, wenn Sie nicht kontaminiert sind und sich auch nicht in Quarantäne befinden, aber aufgrund der Ausgangssperre am Zielort oder fehlender Transportmöglichkeiten blockiert sind.
- Stornierung, wenn Sie ein vom Gesundheitsamt deklarierter Kontaktperson sind und Ihr Abreisedatum in der Quarantänezeit liegt und bei Vorlage der erforderlichen Nachweise (Quarantänemitteilung des Gesundheitsamtes)
Bitte beachten Sie: Bei Reisen in Länder, die von der Bundesregierung als Hochrisikogebiet eingestuft sind, sind Sie nur unter den folgenden Bedingungen durch Covid 19 versichert:
Wenn Ihr Wohnsitzland Ihnen erlaubt, in ein Hochrisikogebiet zu reisen
Und wenn Sie einen vollständigen Impfschutzplan haben (Gültigkeit des Gesundheitspasses)
Was nicht gedeckt ist:
- Reisestornierung aufgrund von Reisebeschränkungen, die sich direkt aus der Erklärung einer Pandemie oder eines der Weltgesundheitsorganisation bekannten Ereignisses ergeben (z. B. Eindämmung, Grenzschließung beim Abflug oder am Zielort, obligatorische Quarantäne bei der Ankunft)
- Reisestornierung wegen Krankheit ohne ärztliche Bescheinigung,
- Die Rückerstattung der gesamten oder eines Teils der Reise, die vom Reiseveranstalter oder der Transportgesellschaft ganz oder teilweise erstattet wurde, unabhängig von der Art der Rückerstattung (Banküberweisung, Bargeld, Gutschein usw.).
- Die Rückerstattung eines obligatorischem PCR-Tests um in den Zielort zu reise
- Stornierung, wenn Sie ohne offizielle Begründung Kontaktperson sind.
Bitte beachten Sie: Sie haben keinen Versicherungsschutz für Covid19, wenn Sie in ein Land reisen, das als Hochrisikogebiet, nicht zugelassen und/oder ohne vollständigen Impfschutzplan eingestuft ist.
Achtung : diese Antwort entspricht nur diesen Vertrag Evaneos Versicherung.